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Kirchenkreissynode beschließt Eckpunkte einer neuen Finanzsatzung

  • Eine große Mehrheit stimmte für die Eckpunkte der neuen Finanzsatzung des Kirchenkreises. Der Text war an der Wand abzulesen.

Rendsburg – Die Arbeitsbereiche Jugend und Kirchenmusik sollen mit der neuen Finanzsatzung des Kirchenkreises finanziell abgesichert werden. Das haben die 57 Synodalen bei ihrer 16. Sitzung am Sonnabend, 12.11.2022, im VEK Rendsburg, mehrheitlich beschlossen. Der Kirchenkreisratsvorsitzende Propst Matthias Krüger hatte einen Entwurf für geplante Änderungen an der Finanzsatzung vorgestellt. Mit einer entsprechenden Änderungssatzung soll der zwei Jahre dauernde Transformationsprozess im Kirchenkreis in der Märzsynode 2023 abgeschlossen werden.

Im Transformationsprozess hatte eine elfköpfige Arbeitsgruppe sechs Schwerpunkte festgelegt, die künftig eine finanzielle Grundabsicherung erhalten sollen. Darunter fallen unter anderem die Kindertagesstätten- und Jugendarbeit, aber auch theologische Bildung, Kirchenmusik, die Arbeit des Diakonischen Werkes sowie die pastorale Versorgung. Die Synode hatte ein entsprechendes Strategiepapier im März 2022 beschlossen. Die konkrete Umsetzung in eine neue Finanzsatzung hat seitdem eine Arbeitsgruppe des Kirchenkreisrates vorbereitet.

Die Kirchengemeinden sollen künftig einen Teil ihrer Kirchensteuerzuweisung zweckgebunden für die Arbeitsbereiche Jugend (6,2 Prozent) sowie Kirchenmusik (5,8 Prozent) erhalten. Für beide Bereiche müssten sie Konzepte vorlegen. Erst dann wird das Geld freigegeben. Dafür können sie sich mit Nachbargemeinden zusammenschließen oder Dritte beauftragen (etwa das Zentrum für Kirchliche Dienste).

Der Kirchenkreis soll mit der neuen Finanzsatzung ebenfalls verpflichtet werden, Anteile seiner Zuweisung für Kirchenmusik (knapp 5 Prozent der Zuweisung), Jugendarbeit (knapp 12 Prozent der Zuweisung), Kitaarbeit, das Diakonische Werk sowie theologische Bildungsarbeit zu verwenden. Die drei letztgenannten Punkte werden jährlich im Haushaltsbeschluss festgelegt. Der Schwerpunkt „Pastorale Versorgung“ wird nicht budgetiert, da hier andere Verpflichtungen und Sparpläne greifen. Die jeweiligen Prozente sind dabei als Untergrenzen zu verstehen, über die hinaus gern weiteres Geld in die Arbeitsbereiche investiert werden darf und soll.

Bei den Arbeiten an der Satzung wurden zudem weitere Arbeitsbereiche in den Haushalt des Kirchenkreises verschoben, die zuvor im Gemeinschaftsanteil verortet wurden (unter anderem Flüchtlingsarbeit und vom Kirchenkreis verantwortete Seelsorge für Gehörlose, Telefonseelsorge und in Krankenhäusern). Um diesen Mehraufwand finanzieren zu können, soll der Verteilungsschlüssel zwischen den Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis verändert werden. Mit diesem Schlüssel wird der Anteil an Kirchensteuern verteilt, der nach den im Gemeinschaftsanteil entstehenden Kosten (unter anderem für die pastorale Versorgung und die Verwaltung) vorhanden ist. Bisher erhalten die Kirchengemeinden davon 78 Prozent und der Kirchenkreis 22 Prozent. Künftig soll der Kirchenkreis 26 Prozent erhalten und die Kirchengemeinden 74 Prozent. So soll eine gleichmäßige Verteilung der Lasten erreicht werden.

Die Synodalen stellten in der Aussprache noch einige Verständnisfragen, beschlossen das Eckpunktepapier dann mehrheitlich bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen. Der endgültige Änderungsbeschluss zur Finanzsatzung ist für die Märzsynode 2023 geplant, wirksam würden die Änderungen dann erstmalig für den Haushalt 2024.

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